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   BGH, 08.03.1961 - IV ZR 255/60   

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https://dejure.org/1961,6725
BGH, 08.03.1961 - IV ZR 255/60 (https://dejure.org/1961,6725)
BGH, Entscheidung vom 08.03.1961 - IV ZR 255/60 (https://dejure.org/1961,6725)
BGH, Entscheidung vom 08. März 1961 - IV ZR 255/60 (https://dejure.org/1961,6725)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BGH, 08.03.1961 - IV ZR 255/60
    Es muß ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonstwie annehmbarer Grund und kein Willkür des Gesetzgebers für die in der Sonderregelung liegenden Differenzierung vorliegen, die allerdings nicht von Umständen der in Art. 3 Abs. 3 GG aufgeführten Art abhängig sein darf." Der Gleichheitssatz bedeutet sonach für den Gesetzgeber die allgemeine Anweisung, bei steter Orientierung am Gerechtigkeitsgedanken "Gleiches gleich, Ungleiches seiner Eigenart entsprechend verschieden" zu behandeln (BVerfGE 3, 58).
  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

    Auszug aus BGH, 08.03.1961 - IV ZR 255/60
    Wie sich aus der Wendung "... wegen" ergibt, muß ein kausaler Zusammenhang zwischen einem der aufgeführten Gründe und der Benachteiligung oder Bevorzugung gegeben sein (BVerfGE 2, 266, 288).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 83/56

    Fristbeginn fdie Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche

    Auszug aus BGH, 08.03.1961 - IV ZR 255/60
    Diese Regelung stellt es, entgegen der Meinung der Revision, nicht auf die Heimat als solche, also nicht auf die örtliche Herkunft nach Geburt oder Ansässigkeit (BVerfGE 5, 17, 22) [BVerfG 25.05.1956 - 1 BvR 83/56], ab.
  • BVerfG, 05.04.1960 - 1 BvL 31/57

    Darreichende Verwaltung

    Auszug aus BGH, 08.03.1961 - IV ZR 255/60
    Namentlich im Bereich rechtsgewährender Regelungen ist die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers groß (BVerfGE 11, 50 [BVerfG 05.04.1960 - 1 BvL 31/57] u. 245).
  • BVerfG, 24.07.1953 - 1 BvR 293/52

    Sachgerecht können auch finanzielle Erwägungen sein

    Auszug aus BGH, 08.03.1961 - IV ZR 255/60
    Auch finanzielle Erwägungen können sachgerecht sein und den Vorwurf entkräften, eine gesetzliche Regelung sei willkürlich (BVerfGE 3, 4).
  • BGH, 25.06.1958 - IV ZR 67/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.03.1961 - IV ZR 255/60
    Dies ergibt sich aus dem Zweck der gesetzlichen Regelung, den das Berufungsgericht zutreffend und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats und der Auffassung des Schrifttums dargelegt hat (vgl. Urteil vom 25. Juni 1958 - IV ZR 67/58 -, LM Nr. 5 zu § 141 BEG 1956 und Urteil vom gleichen Tage - IV ZR 53/58 -, RzW 1958, 322 64 ; Blessin/Ehrig/Wilden, 3. Aufl. und van Dam/Loos, je Anm. 1 zu § 141 BEG).
  • BGH, 04.06.1958 - IV ZR 48/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.03.1961 - IV ZR 255/60
    Den Verfolgungsvorgang erblickt der Gesetzgeber darin, daß Personen deutscher Staatsangehörigkeit oder deutscher Volkszugehörigkeit aus den Gründen des § 1 BEG nach dem Willen der nationalsozialistischen Machthaber für dauernd aus dem deutschen Staatsgebiet ferngehalten werden sollten (Urteil des erkennenden Senats vom 4. Juni 1958 - IV ZR 48/58 -, LM Nr. 4 zu § 141 BEG 1956 = RzW 1958, 323 66 ).
  • BGH, 25.06.1958 - IV ZR 53/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.03.1961 - IV ZR 255/60
    Dies ergibt sich aus dem Zweck der gesetzlichen Regelung, den das Berufungsgericht zutreffend und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats und der Auffassung des Schrifttums dargelegt hat (vgl. Urteil vom 25. Juni 1958 - IV ZR 67/58 -, LM Nr. 5 zu § 141 BEG 1956 und Urteil vom gleichen Tage - IV ZR 53/58 -, RzW 1958, 322 64 ; Blessin/Ehrig/Wilden, 3. Aufl. und van Dam/Loos, je Anm. 1 zu § 141 BEG).
  • BGH, 20.04.1955 - IV ZR 266/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.03.1961 - IV ZR 255/60
    Wie der erkennende Senat im Urteil vom 20. April 1955 - IV ZR 266/54 -, LM Nr. 4 a zu § 1 BEG 1953 = RzW 1955, 249 37 , in Übereinstimmung mit der dort angeführten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesgerichtshofs und des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes ausgeführt hat, besagt der Gleichheitsgrundsatz, bezogen auf den Gesetzgeber, folgendes; "Der Gesetzgeber darf gleichliegende Tatbestände, die aus der Natur der Sache heraus und unter dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit klar eine gleichartige Behandlung erfordern, nicht willkürlich, d.h. ohne zureichende sachliche Gründe und ohne Berücksichtigung der Erfordernisse der Gerechtigkeit, ungleich behandeln.
  • BGH, 21.06.1961 - IV ZR 57/61

    Rechtsmittel

    Ebenso kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob der Kläger in dem jetzt ausgeübten Beruf geringere Einnahmen erzielt als er sie in seinem früheren Beruf verdient hat (BGH vom 29. April 1960 - IV ZR 225/60 -, RzW 1960, 412 Nr. 84, und vom 8. Februar 1961 - IV ZR 255/60 -, nicht veröffentlicht).
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